Der Flexibus in
Babenhausen / Boos

Nutzen Sie den FLEXIBUS als Zubringer zu Bus-und Bahn.

Für Fahrten außerhalb des abgebildeten Bereiches steht Ihnen das VVM-Linienangebot zur Verfügung, siehe hier.

Flexibus Gebiete Waben Babenhausen
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Betriebszeiten

Montag - Freitag
06:00 - 20:00 Uhr

Samstag, Sonn- / Feiertage
07:00 - 18:00 Uhr

Reservierung (Telefon)

Montag - Freitag
06:00 - 19:30 Uhr

Samstag, Sonn- / Feiertage
07:00 - 18:00 Uhr

Tel: 08282 / 9902 - 100

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PREISÜBERSICHT UND FAHRGASTINFO

FAHRPREISE

Tarifangebot gültig ab 16.10.23

Waben Einzelfahrt Erwachsene Einzelfahrt Kinder/Senioren 6-Fahrten-Karte Erwachsene 6-Fahrten-Karte Kinder/Senioren
1 2,40 € 1,90 € 12,00 € 8,00 €
2 3,60 € 2,90 € 18,00 € 14,50 €
3 4,80 € 3,80 € 24,00 € 19,00 €
4 5,50 € 4,40 € 27,50 € 22,00 €
5 6,60 € 5,30 € 33,00 € 26,50 €
6 7,70 € 6,20 € 38,50 € 31,00 €
7 8,80 € 7,00 € 44,00 € 35,00 €
8 9,90 € 7,90 € 49,50 € 39,50 €

FAHRPREISE - Ermäßigter Tarif

Tarifangebot gültig ab 16.10.23 (Je Fahrt bei vorhandener Fahrtberechtigung*)

Waben Einzelfahrt Erwachsene Einzelfahrt Kinder/Senioren 6-Fahrten-Karte Erwachsene 6-Fahrten-Karte Kinder/Senioren
1 2,20 € 1,70 € 11,00 € 8,50 €
2 3,20 € 2,50 € 16,00 € 12,50 €
3 4,30 € 3,40 € 21,50 € 17,00 €
4 5,00 € 3,90 € 25,00 € 19,50 €
5 5,90 € 4,60 € 29,50 € 23,00 €
6 6,90 € 5,40 € 34,50 € 27,00 €
7 7,90 € 6,20 € 39,50 € 31,00 €
8 8,90 € 6,90 € 44,50 € 34,50 €

Erläuterungen zum Fahrpreis

Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Tarifwaben, die befahren werden. Die Start- und die Zielwabe zählen mit. Altersgrenze: Kinder von 4 bis 11 Jahren, Senioren ab 60 Jahre. Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis können die unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen, wenn sie im Besitz einer gültigen Wertmarke sind. Diese umfasst auch die Mitnahme des Handgepäcks, sonstiger orthopädischer Hilfsmittel und den mitgeführten Krankenfahrstuhl bis zu einem Gesamtgewicht von 350 kg.

  • Die Begleitperson des Schwerbehinderten wird unentgeltlich befördert, wenn eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis mit halbseitigem orangefarbenen Flächenaufdruck (auch ohne Wertmarke) bestätigt ist, also das Merkzeichen B oder BN und der dazugehörige Vermerk nicht gelöscht sind. Als unentgeltlich zu befördernde Begleitperson können Behinderte, die selbst einen mit B oder BN gekennzeichneten Ausweis besitzen, nicht anerkannt werden.

* vorhandene Fahrtberechtigungen sind: vorhandene Zeitfahrausweise wie Schülerwochenkarte, Schülermonatskarte sowie das Deutschlandticket. Aufpreis bei Zu- und Abbringerleistungen zu weiterführenden Linienverkehren des VMK.

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